Führt der Arbeitnehmer eine Dienstreise ins Ausland durch, muss er sich bei der Rückkehr nach Österreich unter bestimmten Voraussetzungen einer Heimquarantäne unterziehen. Resultiert daraus eine Dienstverhinderung, stellt sich daher die Frage, welche Konsequenzen dies für den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers hat.
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