1. Die Nutzung einer Individualmarke, die zwar die geografische Herkunft und die dieser Herkunft zuzuschreibenden Eigenschaften der Waren verschiedener Hersteller gewährleistet, den Verbrauchern aber nicht anzeigt, dass die Waren unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt werden, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann, ist keine der Hauptfunktion einer Individualmarke entsprechende Benutzung.