Ein Urteil über eine insolvenzrechtliche Anfechtungsklage kann nicht als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.
17 Ob 12/19t
Schlagwörter:
Ein Urteil über eine insolvenzrechtliche Anfechtungsklage kann nicht als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.
17 Ob 12/19t
Schlagwörter: