1. Im Fall einer Eintragung des Gesellschafterbeschlusses auf Auflösung der Gesellschaft, auf Änderung der Firma durch den Zusatz "in Liqu.", auf Abberufung der Geschäftsführer und auf Bestellung eines Liquidators liegt keine Rechtsmittellegitimation des Gesellschafters einer GmbH vor. Anderes würde lediglich bei einer amtswegigen Löschung einer GmbH gem § 40 FBG gelten, die ohne zugrundeliegenden Gesellschafterbeschluss erfolgt und den Untergang der Gesellschafterstellung nach sich zieht.