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Kein Revisionsrekurs gegen eine Konformatsentscheidung bei einer Exekution nach § 351 EO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/17ecolex 2020, 30 Heft 1 v. 8.1.2020

Für die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses im Exekutionsverfahren nach § 351 EO ist § 528 Abs 2 Z 2 ZPO anzuwenden, da hier das Gesetz keine Ausnahme vom generellen Verweis des § 78 EO macht. Nichts anderes gilt für die Fahrnis- und Forderungsexekution.

3 Ob 174/19p

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