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Zum Beweissicherungsverfahren während eines anhängigen Verfahrens

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/16ecolex 2020, 29 Heft 1 v. 8.1.2020

In dringenden Fällen kann gem § 384 Abs 3 ZPO, wenn ein Rechtsstreit noch nicht anhängig ist, beim BG, in dessen Sprengel die Sache, welche in Augenschein zu nehmen ist oder die Grundlage des Sachverständigenbeweises zu bilden hat, ein Antrag auf Sicherung von Beweisen gestellt werden. Jedenfalls nicht anhängig iS der Bestimmung ist ein Rechtsstreit, wenn der Einwand, auf den sich die Forderung stützt, in einem bereits anhängigen Verfahren zurückgezogen wird. Zumal selbst die Anhängigkeit einer Gegenforderung einer selbständigen Einklagung dieser nicht entgegensteht.

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