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Zur Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen in Versicherungsverträgen über Großrisiken

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/136ecolex 2020, 302 Heft 4 v. 2.4.2020

Eine Gerichtsstandsklausel, die in einem durch den VN und den V geschlossenen Vertrag über die Versicherung von "Großrisiken" iSv Art 16 Nr 5 EuGVVO vorgesehen ist, kann den Versicherten nicht entgegengehalten werden, wenn es sich dabei um nicht gewerblich im Versicherungssektor Tätige handelt, die der Klausel nicht zugestimmt haben und in einem anderen Mitgliedstaat als dem des VN und des V ansässig sind.

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