1. Ein Unternehmen iSd § 1 Abs 2 KSchG ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, auch wenn sie nicht auf Gewinn gerichtet ist. Der Unternehmerbegriff des KSchG erfasst daher auch nicht kaufmännische Unternehmer - wie etwa die Angehörigen der freien Berufe.