1. Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn ein Arzt nicht nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung vorgegangen ist oder die übliche Sorgfalt eines ordentlichen, pflichtgetreuen Durchschnittsarztes in der konkreten Situation vernachlässigt hat. Der Maßstab für Sorgfalt und Fachkunde bestimmt sich nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung.