Das Vertragsbedienstetenrecht des Bundes und der Länder sowie Vertragsbedienstetenordnungen von Städten kennen den Kündigungsgrund der Dienstunfähigkeit. Dieser ist bei prognostizierten langen Krankenständen gegeben. Solche bedeuten auch einen Rechtfertigungsgrund für eine Kündigung im Rahmen der Interessenabwägung des allgemeinen Kündigungsschutzes. Die Anforderungen an diesen Kündigungsgrund sind jedoch dennoch unterschiedlich, wie eine Judikaturanalyse zeigt, und das zu Recht.