Mobbing kann in allen Konstellationen, in denen zwischenmenschliche Beziehungen bestehen, bspw im Schulbereich, eine Rolle spielen. "Hauptanwendungsgebiet" ist aber (bislang) das Arbeitsrecht. Der Beitrag fokussiert daher (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) auf einige zentrale arbeitsrechtliche Aspekte von Mobbing.
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