Follow-on-Klagen im Kartellschadenersatzrecht gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Judikatur des EuGH zur Zuständigkeit der Gerichte unter Art 7 Nr 2 EuGVVO ist hierbei von größter praktischer Relevanz, jedoch nicht vollkommen klar.
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Follow-on-Klagen im Kartellschadenersatzrecht gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Judikatur des EuGH zur Zuständigkeit der Gerichte unter Art 7 Nr 2 EuGVVO ist hierbei von größter praktischer Relevanz, jedoch nicht vollkommen klar.
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