Bei der Anlageberaterhaftung ist in jüngerer Zeit die Ersatzpflicht wegen Verschweigens von Innenprovisionen in den Fokus der Rechtspraxis gerückt. Der vorliegende Beitrag wirft einen kritischen Blick auf die Rechtsprechungskonzeption zum Schutzzweck der entsprechenden Aufklärungspflicht und beleuchtet korrelierende Fragen der Wissenszurechnung.
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