Bis vor kurzem gab es auf EU-Ebene im kollektiven Rechtsschutz zwar viel politische Absicht, aber wenig konkrete Gesetzgebung. In den meisten Mitgliedstaaten haben sich demgegenüber durchaus ausgereifte kollektive Rechtsschutzinstrumente entwickelt, die auch grenzüberschreitend genutzt werden. Erst jüngst ist mit dem "New Deal for Consumers" auch von der EU ein konkretes Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht worden.
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