Kollektiver Rechtsschutz ist seit dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals im September 2015 (wieder) in aller Munde. Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission im April 2018 einen Entwurf für eine erweiterte Verbandsklage vorgelegt. In Deutschland hat der Gesetzgeber knapp danach als "lex VW" eine allgemeine Musterfeststellungsklage eingeführt, die am 1. 11. 2018 in Kraft trat. Der Beitrag stellt die kollektiven Rechtsschutzmöglichkeiten in Deutschland und Österreich im Überblick dar und unterzieht diese einer vergleichenden Analyse.