A Die Entscheidung des VwGH zu Ra 2018/03/0122 (FN 1)
Grundsätzlich betrifft die E des VwGH nicht das gewerbliche Berufsrecht als solches, sondern die Voraussetzungen für die (Verlängerung der) Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher.