In diesem Beitrag wird versucht, der Frage auf den Grund zu gehen, ob ein freier Dienstnehmer unter den Begriff des "Mitarbeiters" iSd § 6 DSG subsumiert werden kann. Dabei wird insb ein Blick auf die arbeits- und sozialrechtliche Definition einer dienstnehmerähnlichen Person geworfen und erörtert, ob diese auch zur Interpretation des § 6 DSG herangezogen werden kann.
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