Entgegen den Erwartungen, der EuGH würde in der Rs Achmea strittige Fragen betreffend Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten abschließend klären und Rechtssicherheit schaffen, wirft das knappe Urteil mehr Fragen auf, als es beantwortet. Die EU-Kommission hat nunmehr eine Mitteilung veröffentlicht, um diesen Unklarheiten zu begegnen und verunsicherte Investoren zu beschwichtigen. Die Auswirkungen auf den Investitionsschutz in Europa und in Drittstaaten sind weiter Gegenstand intensiver Debatten.