1. Ein (vertragliches) Weitergaberecht berechtigt einen Mieter, seine Rechte und Pflichten aus einem Bestandverhältnis durch bloße Erklärung an den Vermieter einem Dritten zu übertragen. Die Ausübung eines vertraglich vereinbarten Weitergaberechts schließt das Recht des Vermieters zur Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 1 oder Abs 3 MRG aus. Maßgeblich ist hierfür, dass der Eintritt des neuen Mieters nicht ex lege, sondern auf vertraglicher Basis erfolgt.