Ähnlich der Willensbildung des Betriebsrats ist der AG weder berechtigt noch verpflichtet, Untersuchungen über die innere Willensbildung der Betriebsversammlung durchzuführen.
8 Ob A 30/19y
Schlagwörter:
Ähnlich der Willensbildung des Betriebsrats ist der AG weder berechtigt noch verpflichtet, Untersuchungen über die innere Willensbildung der Betriebsversammlung durchzuführen.
8 Ob A 30/19y
Schlagwörter: