Bei einer nationalen Vorschrift, die bestimmen soll, welcher Wirtschaftsteilnehmer berechtigt ist, eine Dienstleistung zu erbringen, ohne unmittelbar die Praktiken zu regeln, die dieser Wirtschaftsteilnehmer sodann einsetzen darf, um den Absatz dieser Dienstleistung zu fördern oder voranzutreiben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie sich auf eine Geschäftspraktik bezieht, die unmittelbar mit der Erbringung dieser Dienstleistung iSd UGP-RL zusammenhängt, weshalb eine solche Vorschrift nicht unter die Bestimmungen über Geschäftspraktiken iSd UGP-RL fällt.