Art 2 lit a InfoRL steht einer nationalen Vorschrift entgegen, nach der Bekleidungsmodelle urheberrechtlich geschützt sind, weil sie über ihren Gebrauchszweck hinaus einen eigenen, ästhetisch markanten visuellen Effekt hervorrufen.
C-683/17
Art 2 lit a InfoRL steht einer nationalen Vorschrift entgegen, nach der Bekleidungsmodelle urheberrechtlich geschützt sind, weil sie über ihren Gebrauchszweck hinaus einen eigenen, ästhetisch markanten visuellen Effekt hervorrufen.
C-683/17