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Unzulässige Verquickung amtlicher Pflichten mit erwerbswirtschaftlichen Interessen

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/465ecolex 2019, 1052 - 1053 Heft 12 v. 28.11.2019

Die öffentliche Hand handelt dann unlauter, wenn sie die Einhaltung ihrer im öffentlichen Recht vorgesehenen Verpflichtungen davon abhängig macht, dass bei einem von ihr betriebenen Unternehmen zusätzliche Leistungen abgenommen werden. Darin liegen ein Missbrauch ihrer öffentlich-rechtlichen Machtmittel und eine unzulässige Verquickung amtlicher Pflichten mit erwerbswirtschaftlichen Interessen.

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