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Zur Sicherstellung gem § 1170b ABGB

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/45ecolex 2019, 125 Heft 2 v. 5.2.2019

Der Anspruch auf Sicherstellung gem § 1170b ABGB wird mit dem Vertragsabschluss begründet und besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts. Der Anspruch ist unabhängig von der Erbringung von Vorleistungen.

6 Ob 65/18d

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