1. Die Benutzung einer Marke im Rahmen einer klinischen Studie kann weder einer Markteinführung noch einer direkten Vorbereitungshandlung gleichgestellt werden, sondern ist als Benutzung interner Natur anzusehen, da sie außerhalb des Wettbewerbs in einem engen Teilnehmerkreis und ohne das Ziel, Marktanteile zu erschließen oder zu sichern, stattfindet.