Eine Kündigung während der Dauer befristeter Dienstverhältnisse ist nur bei längerer Befristung zuzulassen, um die Vorteile der Bestandsfestigkeit des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine Kündigung zu gefährden.
8 Ob A 23/19v
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Eine Kündigung während der Dauer befristeter Dienstverhältnisse ist nur bei längerer Befristung zuzulassen, um die Vorteile der Bestandsfestigkeit des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine Kündigung zu gefährden.
8 Ob A 23/19v
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