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Treuhandschaft; Verjährung von Ansprüchen auf Gewinnausschüttung bei einer GmbH nach 30 Jahren

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/309ecolex 2019, 695 - 697 Heft 8 v. 7.8.2019

1. Der Treuhänder von GmbH-Geschäftsanteilen übt der Gesellschaft gegenüber eigene Rechte im eigenen Namen aus und ist aktiv sowie passiv klagslegitimiert. Der Treugeber ist nicht Gesellschafter der GmbH und hat daher aus eigenem auch keinen Anspruch auf Gewinnausschüttung.

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