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Keine Ordination wegen behaupteter Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung in Russland

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/302ecolex 2019, 679 Heft 8 v. 7.8.2019

1. Eine günstigere oder ungünstigere materielle Rechtslage allein kann nicht die Begründung einer ansonsten nicht gegebenen inländischen Gerichtsbarkeit bewirken. Dies gilt auch, wenn die ausländische Verfahrensordnung von der inländischen abweicht oder die Rechtsverfolgung im Ausland aufgrund der Anwendbarkeit des ausländischen Verfahrensrechts faktisch schwieriger ist.

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