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DSGVO-Anforderungen an Einwilligung, Datenschutzinformation, Datenschutz-Folgenabschätzung und Bestellung von Datenschutzbeauftragten

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/241ecolex 2019, 552 - 555 Heft 6 v. 29.5.2019

1. Eine Allergie-Tagesklinik, deren Kerntätigkeit in der Diagnostik und Behandlung von Allergien - sohin in der Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach Art 9 Abs 1 DSGVO - liegt, die ua siebzehn Ärzte beschäftigt und Gesundheitsdaten von Gesetzes wegen teilweise mindestens zehn Jahren zu speichern hat (§ 51 ÄrzteG), muss verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

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