Die Notifizierung des Prospekts im Wohnsitzstaat des Anlegers ist keine unabdingbare Voraussetzung für die internationale Zuständigkeit der dortigen Gerichte.
6 Ob 239/18t
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Die Notifizierung des Prospekts im Wohnsitzstaat des Anlegers ist keine unabdingbare Voraussetzung für die internationale Zuständigkeit der dortigen Gerichte.
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