1. Trotz vertraglicher Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Werkbestellers kann ein Beharren des Werkunternehmers auf die Vorleistung sittenwidrig sein.
1. Trotz vertraglicher Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Werkbestellers kann ein Beharren des Werkunternehmers auf die Vorleistung sittenwidrig sein.