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Exposé persönlich übergeben- keine Zurechnung gem § 922 Abs 2 ABGB

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/168ecolex 2019, 412 Heft 5 v. 3.5.2019

Ein Immobilienmakler, der nur mit der Vermittlung eines Geschäftsabschlusses betraut ist, wird nicht nach § 922 Abs 2 ABGB zugerechnet, wenn dieser ein Exposé persönlich übergibt und damit keine öffentliche Äußerung iSd § 922 Abs 2 ABGB vorliegt.

1 Ob 152/18m

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