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Parteistellung im Planbescheinigungsverfahren nach VermG

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2019/162ecolex 2019, 379 Heft 4 v. 2.4.2019

1. Der Kreis der Antragsberechtigten im Planbescheinigungsverfahren gem § 39 VermG ist auf Personen eingeschränkt, die ein rechtliches Interesse an der Bescheinigung haben, dass ein konkreter Teilungsplan grundbücherlich durchführbar ist.

2. Ein Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen ist nicht legitimiert, die Erteilung der Bescheinigung des von ihm erstellten Teilungsplans zu beantragen.

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