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Mutterschutz bei Scheinschwangerschaft?

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2019/157ecolex 2019, 358 Heft 4 v. 2.4.2019

1. Im Hinblick auf den Kündigungsschutz des § 10 MuttSchG ist damit grundsätzlich die mit Vereinigung der Ei- und Samenzelle begonnene Schwangerschaft maßgeblich.

2. Daneben ist es nach der Rsp im Hinblick auf § 10 Abs 1 MuttSchG irrelevant, ob eine "intakte" Schwangerschaft und ein entwicklungsfähiger Embryo vorlagen oder ein schwangerschaftsähnlicher Zustand, wie etwa bei einer Eileiterschwangerschaft, gegeben war.

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