Die Haftung für einen Beauftragten findet ihre Grenzen dort, wo der Verstoß ohne inneren Zusammenhang zum erteilten Auftrag begangen wird und dem Unternehmer "in keiner Weise" zugutekommt.
4 Ob 216/18w
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Die Haftung für einen Beauftragten findet ihre Grenzen dort, wo der Verstoß ohne inneren Zusammenhang zum erteilten Auftrag begangen wird und dem Unternehmer "in keiner Weise" zugutekommt.
4 Ob 216/18w
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