In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung beantragte der Bf die Aufwendungen für eine klinisch psychologische Behandlung als Werbungskosten.
In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung beantragte der Bf die Aufwendungen für eine klinisch psychologische Behandlung als Werbungskosten.