Die Hauptwohnsitzbefreiung iSd § 30 Abs 2 lit b EStG setzt ein Eigenheim bzw eine Eigentumswohnung bzw Wohnungseigentum iSd WEG 2002 voraus. Zur Begründung von Wohnungseigentum iSd WEG 2002 bedarf es eines Nutzwertgutachtens und der Einverleibung der Eigentumswohnung ins Grundbuch. Der Begriff des Wohnungseigentums ist eng auszulegen. Den Gesetzesmaterialien kann nicht entnommen werden, dass der Gesetzgeber von der Befreiungsbestimmung iSd § 30 Abs 2 lit b EStG auch Wohnungen erfassen wollte, die zwar die wirtschaftlichen Kriterien einer Eigentumswohnung iSd WEG 2002 erfüllen, aber denen es an den rechtlichen Anforderungen mangelt.