Die Frage, ob zu erwarten oder nicht zu erwarten ist, dass die Durchführung der Exekution einen deren Kosten übersteigenden Ertrag ergeben wird, kann vorher niemals mit apodiktischer Sicherheit beantwortet werden; es ist daher in jedem Fall nur eine gewissenhafte Prognose möglich, für die es auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls ankommt. Ein Erlös kann aber auch dann zu erwarten sein, wenn zwar der Schätzwert null beträgt, dennoch aber jemand bereit ist, den gepfändeten Geschäftsanteil zu erwerben, sodass nicht von dessen Unverkäuflichkeit ausgegangen werden kann.