Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob Eigentümer an Liegenschaften, die in einem Skigebiet als Piste benützt werden, im Einstellungsverfahren für öffentliche Seilbahnen Parteistellung genießen.
Rechtsgrundlagen: § 40 SeilbG; § 90 SeilbG