Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte das erkennende Gericht über die Verhängung einer Verwaltungsstrafe wegen Verletzung der Kennzeichnungspflicht in einem Gastgewerbebetrieb, welcher zugleich als Standort einer Trafik dient, zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 13 TabakG; § 13a Abs 1 TabakG