Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt, wenn ein Mann beabsichtigt, Väterkarenz zu beanspruchen und er deswegen benachteiligt wird.
Rechtsgrundlagen: § 3 GlBG; § 12 GlBG; § 15 GlBG