Zusammenfassung: Der UFS widmet sich mit vorliegender Entscheidung der Frage, ob ein Bankangestellter, der nebenberuflich einen FH-Studiengang besucht, Werbungskosten für eine von "seiner" Fachhochschule organisierten Studienreise nach Indien geltend machen kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 1 EStG