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Grobe Pflichtverletzung des Vorstands durch mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Bearbeitung)ecolex 2012/364ecolex 2012, 898 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich das Höchstgericht der Frage zu, ob die Pflichtverletzung eines Vorstandsmitglieds in Form mangelnder Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat dessen Abberufung rechtfertigt, wenn besagtes Vorstandsmitglied eigene Ansprüche gegen Gesellschafter heimlich durchsetzen will.

Rechtsgrundlagen: § 75 AktG

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