Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich das Höchstgericht der Frage zu, ob die Pflichtverletzung eines Vorstandsmitglieds in Form mangelnder Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat dessen Abberufung rechtfertigt, wenn besagtes Vorstandsmitglied eigene Ansprüche gegen Gesellschafter heimlich durchsetzen will.
Rechtsgrundlagen: § 75 AktG