Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der OGH der Frage zu, ob die Schadensfolge des Verdienstentgangs in Form des Verlusts einer höheren Steuergutschrift dem Verursacher noch zuzurechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1323 ABGB; § 1325 ABGB