Zusammenfassung: Der erkennende Senat des OGH erhebt mit seiner Entscheidung die Frage zum wesentlichen Element, welcher Gerichtsstand bei Verletzungs- und Unterlassungsklagen wegen Kreditschädigung durch Publikationen im Internet einschlägig ist. Wie bestimmt sich in Bezug auf die Veröffentlichung von "Reifentests" der Erfolgsort?
Rechtsgrundlagen: Art 5 Nr. 3 EuGVVO