Zusammenfassung: In gebotener Kürze informiert der Beitrag über einen Gesetzesprüfungsantrag des OGH in Bezug auf eine vermeintlich verfassungswidrige Wortfolge in § 500 Abs 3 ZPO betreffend die Streitwertermittlung von Liegenschaften.
Rechtsgrundlagen: § 60 Abs 2 JN; § 500 Abs 3 ZPO