Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, welches nationale Gericht im Falle des Vertriebs von mehreren identischen und patentverletzenden Erzeugnissen für einstweilige Verfügungen zuständig ist.
Rechtsgrundlagen: Art 6 EuGVVO; Art 22 EuGVVO; Art 31 EuGVVO