vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Inhaltlich abweichende EuGH-Rechtsprechung als Wiederaufnahmsgrund?

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2012/321ecolex 2012, 785 - 786 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Senat äußert sich in vorliegender Sache dahingehend, ob eine nach Abschluss des in Österreich geführten Verfahrens ergangene abweichende EuGH-Entscheidung einen Wiederaufnahmegrund abbildet.

Rechtsgrundlagen: § 530 ZPO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!