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Mietzinsminderung hängt nicht von "subjektiver Spürbarkeit" des Mangels ab

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/307ecolex 2012, 775 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Das Höchstgericht stellt mit seiner Entscheidung klar, dass für eine Mietzinsminderung nicht die tatsächliche Spürbarkeit eines Mangels, sondern vielmehr die potentielle tatsächliche Gebrauchsbeeinträchtigung heranzuziehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB

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