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Dereliktion von schlichtem Miteigentum unzulässig

ZivilrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/306ecolex 2012, 775 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Senat äußert sich in vorliegender Entscheidung zur Dereliktion schlichten Miteigentums und bewertet dahingehend die Preisgabe von Wohnungseigentum negativ.

Rechtsgrundlagen: § 362 ABGB; § 378 ABGB; § 830 ABGB

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